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Beachvolleyballfeld Platzordnung

Platzordnung der Beachvolleyballanlage des TSV Waigolshausen e.V.

 

Mit dem Betreten des Platzes wird die Platzordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt.

 

§1 Nutzungsberechtigung und Kosten

  1. Vereinsmitglieder des TSV Waigolshausen e.V. nutzen die Anlage kostenfrei
  2. Vereinsfremde Gruppen (Mitgliederanteil < 50%) zahlen einen Betrag von 20€ pro Stunde und Feld (Jugendgruppen bekommen 50% Ermäßigung)
  3. Ausnahmen können für Vereins- bzw. Abteilungsveranstaltungen getroffen werden.

 

§2 Betriebszeiten

  1. Die Betriebszeiten sind von April bis Oktober. Die Freigabe der Anlage wird durch den TSV Waigolshausen e.V. erteilt.
  2. Das Buchen von Nutzungszeiten erfolgt über den Abteilungsleiter der Volleyballabteilung

 

§3 Ordnung und Sauberkeit

  1. Glasgegenstände, Straßenschuhe, Rauchen und Tiere sind in der Anlage verboten. Das Abspielen von Musik ist ebenfalls untersagt.
  2. Das Feld ist nach der Benutzung in einem sauberen und gepflegten Zustand zu hinterlassen. Dazu zählen u.a. das Einebnen („Abziehen“) der Spielfläche und das Entspannen der Netze. (Die richtige Technik hierzu ist auf der Homepage des TSV Waigolshausen zu finden). Bei Verstößen können die Instandsetzungskosten auf den Mieter umgelegt werden oder das Nutzungsrecht entzogen werden.
  3. Schäden sind generell über die Mail-Adresse zu melden.
  4. Zusätzlich zu den hier genannten Punkten gelten die Aushänge am Volleyballfeld.

 

§4 Haftungsbestimmungen

Der TSV Waigolshausen e.V. übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen, Sachbeschädigung durch Dritte und Schäden, Unfälle und Verletzungen durch Eigen- oder Fremdverschulden.

 

§5 Kontakt

Abteilungsleiter:        Martin Bauer     0176/21449652  oder

Vorstandschaft:          Michael Zeck    

 

11.09.2022, Vorstandschaft TSV Waigolshausen